Die nachfolgenden Antworten sind nicht als juristische Beratung zu verstehen, sondern spiegeln die Erfahrungen von Betroffenen für Betroffene wieder. Für die juristische Beratung ist ausschließlich Ihr juristischer Vertreter zuständig.

Zunächst einmal eine Übersicht der gängigen Abkürzungen:

GSR     gemeinsames Sorgerecht
ES        elterliche Sorge
ABR     Aufenthaltsbestimmungsrecht
KV       Kindesvater
KM      Kindesmutter
SV        Sachverständige
JA        Jugendamt
GA       Gutachten
AG       Amtsgericht
OLG     Oberlandesgericht
KG       Kammergericht (nur Berlin)
LG       Landgericht / Lebensgefährte
TM      Termin
KWG   Kindeswohlgefährdung
§1666  Paragraph im BGB, der bei Kindeswohlgefährdung genannt wird


Ich bin alleinerziehende Mutter in einem Sorgerechtsstreit – wo bekomme ich Hilfe?

Zunächst einmal benötigen Sie eine gute (!) Anwältin bzw. Anwalt. Wir raten, einen ersten (kostenpflichtigen) Beratungstermin mit 2 oder 3 Anwälten, die Ihnen von anderen betroffenen Müttern empfohlen wurden, wahrzunehmen und dann erst die Entscheidung zu treffen, wem Sie das Mandat geben. Ein Anwaltswechsel in laufenden Verfahren ist nämlich sehr kostspielig. Wir raten ferner dringend, vor der Beauftragung den Artikel auf dem Beratungsblog Umgang und Sorgerecht zum Thema zu lesen

Auch wenn der richtige Anwalt wichtig ist, es ist bei weitem nicht der einzige Faktor. Mindestens ebenso wichtig ist die richtige Strategie im Umgang mit dem Gericht, dem Jugendamt & den etlichen weiteren Verfahrensbeteiligten im und außerhalb des Gerichtssaales. Je früher Sie sich richtig positionieren, desto besser. Einen weiteren Überblick über die Hilfsangebote erhalten Sie hier 


Kann mir das Jugendamt helfen? 

 

Nein. Das Jugendamt (JA) ist nicht für Sie zuständig, sondern ausschließlich für die Kinder: Es ist erklärtermaßen nicht die Aufgabe des JA-Mitarbeiters, der Mutter zu helfen oder sie zu schützen, damit sie ihrem Kind helfen oder es schützen kann. Abgesehen davon hat das JA keinerlei Befugnis, außer bei drohender Kindeswohlgefährdung das Kind in Obhut zu nehmen. Für alle anderen Fälle ist das Familiengericht zuständig. Das JA ist zwar obligatorisch in die Gerichtsverfahren involviert; bindend ist aber nur der Gerichtsbeschluss oder eine vor Gericht geschlossene Vereinbarung (Vergleich).

Trotzdem kann es wichtig sein, das JA frühzeitig einzubeziehen, vor allem bei Gewalthintergrund. Aber Vorsicht! Wir empfehlen dringend, sich die Erfahrungsberichte in unserem aktuellen und früheren Gästebuch durchzulesen oder sich in den entsprechenden Foren, z. B. Facebook, zu informieren.


Der Kindesvater will das Wechselmodell – muss ich dem zustimmen?

 

Nein. Auch nicht auf Druck des Jugendamtes oder anderer Verfahrensbeteiligter. Einzig das Gericht entscheidet darüber. Allerdings erreichen uns immer wieder Emails von Müttern, die berichten, dass sie im Gerichtssaal von Richter und Verfahrensbeteiligten genötigt wurden, dem Wechselmodell (WM) “vergleichsweise” zuzustimmen. Anderenfalls, so berichten sie, wurde gedroht, das Sorgerecht einzuschränken oder zu entziehen und dem Kindesvater das Aufenthaltsbestimmungsrecht (AbR) zu geben. Nachzuweisen ist diese Form der Nötigung nicht, da im Protokoll steht “Die Parteien vergleichen sich…”.

Eine weitere Variante der Manipulation im Gerichtssaal ist, das “Wechselmodell auf Probe” zu erzwingen. Viele Betroffene lassen sich darauf ein, um nicht als boykottierend wahrgenommen zu werden. Die Rechnung geht allerdings nicht auf. Wir können aufgrund unserer Erfahrung sagen: Einmal Wechselmodell, immer Wechselmodell. Eine Änderung eines einmal installiersten WM ist ausgesprochen schwierig und mit der Gefahr verbunden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind gänzlich zu verlieren.


Wie kann ich mich auf ein Gutachten vorbereiten? 

 

Zunächst einmal muss man sich zusammen mit dem Anwalt/Anwältin genau überlegen, ob man sich am Gutachten (GA) überhaupt beteiligen will. Niemand kann zum Gutachten verpflichtet werden. Aufgrund zweier Studien zur Qualität von familienrechtlichen Gutachten gibt es sehr gute Gründe, weshalb man sich nicht an der Begutachtung beteiligen sollte. 

Allerdings wäre der Richter von einer Gutachtenverweigerung sicher nicht begeistert. Sie müssen also stets die Konsequenzen abwägen. Hier gilt sprichwörtlich: eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera.

Wenn Sie sich – nach Konsequenzenabwägung – entscheiden, an der Begutachtung teilzunehmen, dann sollten Sie auf keinen Fall unvorbereitet in die Gespräche gehen. Oftmals denken Mütter, der Gutachter als Fachkraft wird die Gegebenheiten korrekt wiedergeben und zu den richtigen Ergebnissen kommen. Manche Betroffene werden sogar vom eigenen Anwalt dahingehend beraten, dem GA gegenüber offen und ehrlich alles zu erzählen. Davon müssen wir dringend abraten!

Individuelle unterstützung bei der Vorbereitung auf ein Gutachten finden Sie auf dem Beratungsblog Umgang und Sorgerecht. Für allgemeine Fragen zum Umgang empfehlen wir die entsprechenden Foren, zum Beispiel auf Facebook. Allerdings raten wir Ihnen, sich mit einem Pseudonym in den Foren anzumelden.